Leitbild

„Ich habe Honorar Con§ult gegründet, um mehr Transparenz, Offenheit und Verhältnismäßigkeit in die Welt der Abrechnung von Anwälten zu bringen.
Das sind meine Leitlinien, die ich als selbständige Unternehmerin mit den Dienstleistungen meines Unternehmens Honorar Con§ult für meine Kunden im Verhältnis zu ihren (Rechts-)Beratern sicherstelle und für die ich auch persönlich einstehe. Zeitlose Werte wie Integrität und Unabhängigkeit sind mir dabei sehr wichtig.
Ich habe neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin langjährige Berufserfahrung als Syndikusrechtsanwältin. Dabei habe ich als Auftraggeberin anwaltlicher Leistungen auch die andere Seite – die des Rechnungsempfängers – kennen gelernt. Beide beruflichen Erfahrungen und die damit verbundenen Einblicke in das Abrechnungsverhalten von Anwälten führten zur Gründung von Honorar Con§ult.

Als Mediatorin verwende ich eine wertschätzende und klare Sprache mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden, die von allen Beteiligten getragen werden kann.“

Das Unternehmen
Honorar Con§ult ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf die Beratung rund um das Honorar, insbesondere das Anwaltshonorar, spezialisiert hat und damit eine in Deutschland bislang einzigartige Dienstleistung anbietet.
Grundsätzlich ist unsere Dienstleistung nicht auf Stundenhonorare von Rechtsanwälten beschränkt. Sie ist auch auf andere Honorarabrechnungen anwendbar. Unternehmensberater, IT Serviceberater etc. rechnen nach Stundensätzen ab, die gleichermaßen nach den Honorar Con§ult Standards auf ihre Verhältnismäßigkeit verifiziert werden können.
Sprechen Sie uns an

Wichtige Hinweise:
– Die Rechtsanwaltskammer München gibt an, dass nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen befugt sind, Stundenhonorare von Rechtsanwälten zu überprüfen.
Honorar Con§ult kann und darf die Arbeit Ihrer Anwaltsschaft nicht bewerten und wird keine Vermittlung von Rechtsdienstleistung anbieten.